Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Internet-Plattform www.jobmensa.de und www.jobmensa.biz für Personal suchende Unternehmen („Jobanbieter“)
I. Allgemeines
- Alle Angebote der STUDITEMPS GmbH, Hohe Straße 58, 50667 Köln („STUDITEMPS“) erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“). Diese AGB liegen allen Angeboten und Vereinbarungen von STUDITEMPS zugrunde und gelten durch die erfolgreiche Online-Registrierung des Personal suchenden Unternehmens („Jobanbieter“) für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung mit STUDITEMPS als anerkannt.
II. Leistungsgegenstand
- STUDITEMPS betreibt unter www.jobmensa.de bzw. www.jobmensa.biz eine Online-Plattform zur Vermittlung von Studenten („Plattform“). Jobanbieter können auf der Plattform ein Firmenprofil einstellen und Jobs anbieten. Studenten können auf der Plattform einen Lebenslauf anlegen und sich auf Jobs bewerben („Jobnachfrager“).
- Jobanbieter können nach erfolgreicher Registrierung Jobangebote auf der Plattform eintragen („einfache Anzeigenschaltung“) oder STUDITEMPS mit der Vermittlung eines Studenten beauftragen („Anfrage auf Vermittlung“). STUDITEMPS recherchiert daraufhin automatisiert durch Abgleich der Jobnachfrager-Datenbank, für welche Jobnachfrager das jeweilige Jobangebot geeignet sein könnte und verschickt dieses Jobangebot sodann via E-Mail und über die Plattform an die betreffenden Jobnachfrager, die sich dann über die Plattform auf das Angebot bewerben können.
- Sofern der Jobanbieter auf Grundlage dieser Bewerbung Interesse an einer persönlichen Kontaktaufnahme zu einem Jobnachfrager hat, kann er sich über die Plattform die Kontaktdaten inklusive Zeugnisse des Bewerbers anzeigen lassen, um diesen dann gegebenenfalls persönlich zu kontaktieren („Kontaktanfrage“).
- Sollte ein Jobanbieter noch weitere Dokumente des Bewerbers benötigen (Anschreiben, Lebenslauf, aktuelle Notenübersicht, Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, Praktikumszeugnisse etc.), kann er diese online einsehen oder eine Anfrage auf Zusendung einer vollständigen Bewerbung stellen. Der Jobnachfrager wird über die Weitergabe seiner Kontaktdaten und Zeugnisse informiert.
- Der Jobanbieter kann beim Erstellen des Jobangebots zwischen den folgenden Vergütungsoptionen wählen:
- Der Jobanbieter kann für die Schaltung der Jobanzeige einen fixen Betrag vorab an STUDITEMPS als Vergütung zahlen („einfache Anzeigenschaltung“).
- Der Jobanbieter kann eine „Anfrage auf Vermittlung“ eines Studenten stellen. Diese Anfrage ist kostenlos. Kommt im Anschluss an die Anfrage eine erfolgreiche Vermittlung zu Stande, verpflichtet sich der Jobanbieter für die erfolgreiche Vermittlung eines Studenten eine Vermittlungsprovision an STUDITEMPS zahlen.
- Die Art der Vergütung hat keinen Einfluss auf den Service.
- Die unter Ziffer 6 benannte erfolgreiche Vermittlung („erfolgreiche Vermittlung“) bezieht sich auf die erfolgreiche Arbeitsaufnahme von einem durch STUDITEMPS vermittelten Studenten.
- Es gelten die Zahlungsbedingungen und Vergütungsregelungen gemäß Ziffer VI. und VII. dieser AGB.
III. Registrierung
- Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die erfolgreiche und wirksame Registrierung des Jobanbieters durch bevollmächtigte Mitarbeiter. Hierfür muss der Jobanbieter durch Angabe eines von ihm gewählten Passworts und einer erreichbaren E-Mail Adresse ein Benutzerkonto („Account“) einrichten.
- Für eine erfolgreiche Registrierung muss sich der Jobanbieter ausdrücklich mit den jeweils gültigen AGB einverstanden erklären. Mit der Registrierung erkennt der Jobanbieter an, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Bei der Registrierung erhält der Jobanbieter daher die Möglichkeit, von den AGB Kenntnis zu nehmen, und muss die Geltung dieser AGB durch Setzen eines gesonderten Häkchens bestätigen. Ohne die Zustimmung zu den AGB kommt eine Registrierung nicht zustande.
- Nach erfolgter Registrierung erhält der Jobanbieter zeitnah eine Bestätigungs-E-Mail von STUDITEMPS mit einem Link zur Aktivierung seines Accounts. Um die Leistungen von STUDITEMPS nutzen zu können, muss der Jobanbieter seinen Account durch Nachverfolgen des in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Links aktivieren.
- Sodann muss der Jobanbieter sein Unternehmensprofil durch Eingabe bestimmter unternehmensbezogener Angaben in die entsprechende Eingabemaske online stellen. Pflichtbestandteile dieses Unternehmensprofils sind Firma und Logo des Unternehmens sowie Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der für die Rekrutierung verantwortlichen Ansprechpartner. Eine Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist unzulässig. Zudem ist der Jobanbieter verpflichtet, eine Beschreibung seines Unternehmens in seinen Account einzustellen.
- Sofern der Jobanbieter kein Logo eingestellt hat, ist STUDITEMPS berechtigt selbständig nach einem Logo zu suchen und dieses für das Unternehmen einzustellen. Das Unternehmen kann jedoch jederzeit das von STUDITEMPS eingestellte Logo durch ein anderes Logo ersetzen oder STUDITEMPS ein neues Unternehmenslogo zu kommen lassen und STUDITEMPS mit der Ersetzung des Logos beauftragen.
- Es ist nur volljährigen Personen erlaubt, im Namen des Jobanbieters die Plattform zu benutzen.
- STUDITEMPS behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform durch den Jobanbieter von einer vorherigen Authentifizierung seitens des Jobanbieters abhängig zu machen. Im Falle einer geforderten Authentifizierung ist die unter der Internetadresse http://www.jobmensa.biz/authentifizierung.pdf als pdf-Datei abrufbare Authentifizierungserklärung innerhalb von vier Werktagen nach Zugang der schriftlichen Aufforderung durch STUDITEMPS unterschrieben und mit einem Firmenstempel versehen, via Fax an STUDITEMPS an die auf der Authentifizierungserklärung genannte Faxnummer zu senden („Authentifizierung“). STUDITEMPS behält sich das Recht vor, den Account nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zu sperren und nach Ablauf von zwei weiteren Monaten den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. STUDITEMPS behält sich zudem das Recht vor, in dem Falle, dass die Verifizierung der Authentifizierungserklärung ergeben sollte, dass der Jobanbieter über seine Identität getäuscht hat, den Nutzungsvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und etwaige daraus erwachsende Schadensersatzansprüche gegen den betreffenden Jobanbieter geltend zu machen. Auch strafrechtliche Schritte behält sich STUDITEMPS in einem solchen Fall vor.
- STUDITEMPS behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die „Anfrage auf Vermittlung“ auch telefonisch entgegen zu nehmen und sich die Beauftragung sowie die AGB per E-Mail bestätigen zu lassen und hierdurch eine vollständige Registrierung seitens des Jobanbieters zu ersetzen. Die Online-Registrierung des Unternehmens nach vorstehenden Punkten übernimmt dann ein Mitarbeiter der STUDITEMPS GmbH nach vorheriger Beauftragung durch den Jobanbieter.
IV. Vertragsabschluss und Laufzeit
- Der Nutzungsvertrag zwischen STUDITEMPS und dem Jobanbieter kommt mit der erfolgreichen Registrierung durch den Jobanbieter auf der Plattform zu Stande. Mit dem Versand der Bestätigungs-E-Mail, die den Link zur Aktivierung des Accounts enthält, nimmt STUDITEMPS das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages des Jobanbieters an.
- Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- STUDITEMPS kann den Nutzungsvertrag, soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes vereinbart wurde, schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Jobanbieter mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Der Jobanbieter kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder durch Kündigung seines Benutzerkontos per E-Mail beenden.
- Die bis zur Kündigung des Vertrages von STUDITEMPS für den Jobanbieter erbrachten Leistungen, insbesondere ausgeführte Kontaktanfragen, Kontaktbestätigungen, geschaltete Promotion und/oder Vermittlungen werden von STUDITEMPS abgeschlossen und dem Jobanbieter gemäß Ziffer VII. dieser AGB in Rechnung gestellt.
V. Weitere Pflichten des Jobanbieters / Nutzung der Plattform
- Eine Mehrfachregistrierung, eine Registrierung unter falschem Namen oder mit mehreren E-Mail Adressen, ist nicht zulässig.
- Accounts sind ohne schriftliche Zustimmung von STUDITEMPS nicht übertragbar. Dasselbe gilt für die sich aus dem Nutzungsvertrag ergebenden Rechte des Jobanbieters; diese sind weder übertragbar noch abtretbar.
- Der Jobanbieter sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten und Inhalte wahrheitsgemäß, aktuell, verfügbar und vollständig sind. Er ist verpflichtet, STUDITEMPS Änderungen seiner Daten unverzüglich durch eigenständige Änderung in seinem Account anzuzeigen.
- Der Jobanbieter hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und dieses sowie seinen Account gegen unbefugte Zugriffe zu sichern. Das Passwort darf nur an solche Personen weitergeben werden, die befugt sind, im Namen des Jobanbieters und auf dessen Rechnung zu handeln.
- Der Jobanbieter ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und/oder bei einer von ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich.
- Sollte dem Jobanbieter das Passwort abhanden kommen oder ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er STUDITEMPS unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ein Fall des Missbrauchs liegt insbesondere vor, wenn der Jobanbieter Jobnachfrager kontaktiert, ohne dass dies im Zusammenhang mit einem seriösen und ernst gemeinten Angebot geschieht.
- STUDITEMPS ist bei Kenntnisnahme von einem möglichen Missbrauch des Passwortes berechtigt, den Account des Jobanbieters zu sperren und die Inhalte des Jobanbieters von der Plattform zu entfernen. Der Jobanbieter wird in diesem Fall über die Gründe für die Sperrung unverzüglich durch STUDITEMPS via E-Mail benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Erfolgt eine Stellungnahme nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der E-Mail, oder bestehen dringende Anhaltspunkte dafür, dass der Jobanbieter missbräuchlich gehandelt hat und kann sich dieser nicht entlasten, so ist STUDITEMPS zur Löschung der eingestellten Inhalte und/oder Daten und/oder zur endgültigen Löschung des Accounts des Jobanbieters berechtigt.
- Der Jobanbieter verpflichtet sich, Handlungsweisen, welche die System- oder Netzwerksicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Verschaffung unautorisierten Zugangs oder Einschleusen eines Virus oder Crawlers), und auch sonst alles zu unterlassen, was die Leistung und die Verfügbarkeit der Plattform gefährden könnte. Der Jobanbieter verpflichtet sich zudem, alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Ruf von STUDITEMPS und/oder der Plattform zu beeinträchtigen. Im Falle einer Verletzung einer dieser Pflichten behält sich STUDITEMPS die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die unverzügliche Löschung des Accounts des Jobanbieters vor.
- Der Jobanbieter verpflichtet sich, jegliche über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung zu unterlassen. Insbesondere wird er jede automatisierte Abfrage der Plattform und ihrer Datenbanken, insbesondere zum Zwecke der Veröffentlichung im Rahmen anderer Medien und jede sonstige kommerzielle Nutzung der Plattform und der Ergebnisse der Kontaktanfragen unterlassen.
- Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, welche zu STUDITEMPS bzw. der Plattform in Wettbewerb stehen, ist ohne schriftliche Genehmigung von STUDITEMPS unzulässig. Für den Fall, dass STUDITEMPS nach erfolgter Registrierung feststellen sollte, dass es sich bei dem betreffenden Jobanbieter um ein Konkurrenzunternehmen handelt, behält sich STUDITEMPS die unverzügliche Löschung des Accounts vor.
- Mit der Registrierung und dem Abschluss des Nutzungsvertrages gewährt der Jobanbieter STUDITEMPS für die Dauer des Nutzungsvertrages das Recht, ihn medienübergreifend, insbesondere auf der Plattform selbst, gegenüber Dritten als „Referenzunternehmen“ auch unter Wiedergabe genutzter oder bestehender Firmenlogos öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen. Der Jobanbieter kann diese Genehmigung jederzeit schriftlich widerrufen.
VI. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Gebühren fallen entweder für die einfache nicht erfolgsabhängige Anzeigenschaltung an, oder als Vermittlungsprovision nach erfolgreicher Vermittlung. Bevor der Jobanbieter ein Jobangebot frei schaltet, muss er sich klar für eine Vergütungsoption entscheiden. Eine nachträgliche Änderung der Vergütungsoption ist nicht möglich.
- Entscheidet sich der Jobanbieter für die einfache Anzeigenschaltung, muss der Jobanbieter vorab einen Pauschalbetrag an STUDITEMPS für die Anzeigenschaltung zahlen.
- Entscheidet sich der Jobanbieter für eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision wird diese erst mit der erfolgreichen Vermittlung eines Studenten durch STUDITEMPS fällig. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn der durch STUDITEMPS vermittelte Jobnachfrager die Arbeit für das betreffende Unternehmen aufnimmt oder aufgenommen hat. Mit der Freischaltung bzw. Veröffentlichung eines Jobangebots verpflichtet sich der Jobanbieter diese Provision nach erfolgreicher Vermittlung an STUDITEMPS zu zahlen. Sollte keine erfolgreiche Vermittlung zu Stande kommen, so entfällt die Vermittlungsprovision.
- Die Gebühren für die reine Anzeigenschaltung entstehen vorab und erfolgsunabhängig, also unabhängig davon, ob ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen dem Jobanbieter und einem Jobnachfrager zu Stande kommt. Die Höhe der jeweils anfallenden Gebühren sowie die Dauer der Anzeigenschaltung richten sich nach der zum Zeitpunkt der Kontaktbestätigung jeweils aktuellen und gültigen Preisliste (http://www.jobmensa.biz/preise) von STUDITEMPS.
- Die Dauer für die unter Ziffer 3 definierte „Anfrage auf Vermittlung“ sowie die zugehörige Höhe der Vermittlungsprovision richten sich ebenfalls nach der zum Zeitpunkt der Kontaktbestätigung jeweils aktuellen und gültigen Preisliste (http://www.jobmensa.biz/preise) von STUDITEMPS.
- Die aktuelle und gültige Preisliste kann unter http://www.jobmensa.biz/preise eingesehen werden. Sämtliche Preise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- STUDITEMPS stellt dem Jobanbieter innerhalb von 14 Tagen nach Anzeigenschaltung oder erfolgreicher Vermittlung eine schriftliche Rechnung über die angefallenen Gebühren.
- Der Jobanbieter verpflichtet sich, die Rechnungen umgehend zu begleichen. Zahlungsverzug tritt spätestens sieben (7) Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.
- Befindet sich der Jobanbieter mit der Zahlung in Verzug, ist STUDITEMPS berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen und den Account des betreffenden Jobanbieters für die Dauer des Verzugs zu sperren.
- Gegen die Ansprüche von STUDITEMPS kann der Jobanbieter nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Jobanbieters unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Nutzungsvertrag beruht.
- STUDITEMPS bietet nach eigenem Ermessen und ohne Rechtspflicht gelegentlich bestimmte Services zu näher definierten Bedingungen kostenfrei an. STUDITEMPS kann einem Jobanbieter zum Beispiel im Falle von vier erfolgreichen Vermittlungen die Anzeigenschaltung oder erfolgsabhängige Vermittlungsprovision für die fünfte Vermittlung erlassen. Sämtliche kostenfrei angebotenen Services von STUDITEMPS sind freibleibend, und können jederzeit ohne Begründung einzeln oder insgesamt eingestellt werden. Auf die Inanspruchnahme kostenfreier Services hat der Jobanbieter keinen Rechtsanspruch.
VII. Besondere Bedingungen zur Vermittlung von Arbeitskräften
- Der Jobanbieter verpflichtet sich, STUDITEMPS eine möglichst detaillierte Beschreibung für jede zu besetzende Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zu liefern.
- Der Jobanbieter verpflichtet sich, STUDITEMPS unverzüglich schriftlich, via E-Mail, per Telefon oder über eine Eingabefunktion auf der Plattform über die erfolgreiche Vermittlung zu informieren, spätestens wenn ein von STUDITEMPS vermittelter Jobnachfrager die Arbeit bei bzw. für ihn aufnimmt oder bereits seit einem Werktag aufgenommen hat.
- Der Jobanbieter verpflichtet sich zusätzlich, STUDITEMPS innerhalb 20 Werktagen nach Beendigung der Anzeige durch den Jobanbieter oder nach Auslaufen der Vermittlungsanfrage schriftlich, via E-Mail, per Telefon oder durch Ablehnung aller Bewerbungen auf der Plattform über dern Misserfolg der Vermittlung zu informieren.
- Sollte sich der Jobanbieter innerhalb der Frist von 20 Werktagen nicht erklären, so stellt dies, seitens des Jobanbieters, eine Bestätigung über die erfolgreiche Vermittlung dar. In diesem Fall erhält der Jobanbieter eine Rechnung von STUDITEMPS für die erfolgreiche Vermittlungsleistung.
- Meldet der Jobanbieter hingegen wahrheitswidrig, dass eine erfolgreiche Vermittlung nicht erfolgt sei und korrigiert er dies nach Ablauf der Frist von 15 Werktagen, so wird neben der Provision eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Provision fällig. War er sich nicht sicher, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt ist und hat er deshalb ohne Rücksprache oder Einigungsversuch mit STUDITEMPS eine Misserfolgsmeldung vorgenommen, beträgt diese Vertragsstrafe 50 %.
VIII. Haftung des Jobanbieters für Inhalte
- Der Jobanbieter haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die er veröffentlicht, z.B. in sein Unternehmensprofil oder ein Jobangebot einstellt, oder zur Veröffentlichung (insbesondere bei „Referenzbenennung“ und Promotion) zur Verfügung stellt, und für die Setzung von Hyperlinks. Der Jobanbieter gewährleistet, dass sämtliche dieser Inhalte nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- oder andere Kennzeichnungsrechte und Persönlichkeitsrechte verletzen und frei von Rechten Dritter sind. STUDITEMPS behält sich vor, von dem Jobanbieter eingestellte oder an STUDITEMPS zur Einstellung überlassene Inhalte zurückzuweisen und/oder zu löschen, wenn diese gegen geltendes Recht und/oder die guten Sitten verstoßen. Eine Pflicht von STUDITEMPS zur Prüfung der vom Jobanbieter eingestellten Inhalte besteht jedoch nicht. STUDITEMPS macht sich diese fremden Inhalte nicht zu Eigen und schließt jegliche Haftung gemäß den Regelungen in Ziffer XIII. dieser AGB aus.
- Der Jobanbieter verpflichtet sich, im Verletzungsfall den Verstoß unverzüglich zu beseitigen und STUDITEMPS die entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Jobanbieter stellt STUDITEMPS auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung einer Pflicht aus vorstehender Ziffer IX.1 gegen STUDITEMPS erwachsen.
IX. Geistige Schutzrechte
- Sämtliche von STUDITEMPS veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen, einschließlich der Plattform und ihrer Zusammenstellung, unterliegen dem Urheberrecht von STUDITEMPS. Davon sind nur diejenigen von STUDITEMPS veröffentlichten Inhalte ausgeschlossen, die von einem Jobanbieter oder Dritten erstellt wurden, und von STUDITEMPS unverändert zur Veröffentlichung im Portal übernommen wurden. Die Rechte des Jobanbieters beschränken sich auf die Einstellung und den Abruf von Informationen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
- Der Jobanbieter räumt STUDITEMPS für die Dauer des Nutzungsvertrages an sämtlichen Inhalten, welche er in die Plattform einstellt, ein einfaches, unentgeltliches, weltweites Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte und Bearbeitungen der Inhalte einzeln oder als Teil einer Datenbank zu jedem nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Zweck zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, zu senden und öffentlich zugänglich zu machen.
- Der Jobanbieter bestätigt mit Abschluss der Registrierung, dass er sämtliche Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm eingestellten Inhalten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
X. Betrieb und Inhalte der Plattform
- Dem Jobanbieter wird lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Plattform gegeben. STUDITEMPS haftet nicht für die Richtigkeit der von den Jobanbietern und Jobnachfragern in die Plattform eingestellten Inhalte und Daten. STUDITEMPS beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation der Beteiligten (Jobanbieter/Jobnachfrager) untereinander.
- STUDITEMPS gewährleistet nicht die tatsächliche Identität der Jobnachfrager oder anderer Jobanbieter und/oder die Richtigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der von ihnen gemachten Angaben. Insbesondere übernimmt STUDITEMPS keine Gewährleistung dafür, dass die Anzahl von registrierten Jobnachfragen der tatsächlichen Anzahl von aktiven Nutzern der Plattform entspricht sowie für die von den Jobnachfragern angegebenen Qualifikationen oder für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit der von den Jobanbietern eingestellten Unternehmensprofile und Jobangebote.
- STUDITEMPS bemüht sich, den Betrieb der Plattform möglichst störungsfrei aufrecht zu erhalten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine jederzeitige Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit der Plattform herzustellen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit und Mängelfreiheit der Plattform wird daher nicht übernommen. Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, insbesondere wegen der Vornahme von Wartungsarbeiten oder wegen jedweder technischer Störungen oder wegen Schädigungen durch Viren, Trojaner etc. sind vom Jobanbieter hinzunehmen.
- STUDITEMPS ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern, einzuschränken oder seine Dienste bzw. die Plattform einzustellen. Hierüber wird der Jobanbieter zuvor via E-Mail informiert. Einer gesonderten Begründung bedarf eine solche Änderung nicht. Soweit sich bereits ein Jobnachfrager auf ein Stellenangebot eines Jobanbieters beworben hat, werden diese laufenden Bewerbungsverfahren zuvor noch abgewickelt.
XI. Gewährleistung
- STUDITEMPS gewährleistet eine den üblichen Standards entsprechende Erbringung der zu erbringenden Dienstleistungen. Der Jobanbieter verpflichtet sich, STUDITEMPS alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Nutzungsvertrag beschriebenen Ziele erforderlich und zweckmäßig sind.
XII. Haftung
- Für eine etwaige Haftung von STUDITEMPS für gegebene Garantien, müssen jene ausdrücklich als solche bezeichnet werden, um Garantien im Rechtssinne zu sein. Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Soweit Jobanbieter und Jobnachfrager untereinander Verträge schließen, ist STUDITEMPS hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung von STUDITEMPS im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen Jobanbietern und Jobnachfragern ist ausgeschlossen.
- STUDITEMPS übernimmt weder Gewähr dafür, dass der Jobanbieter überhaupt Anfragen oder Antworten auf ein in die Plattform eingestelltes Jobangebot oder eine Kontaktanfrage erhält noch für eine bestimmte Rücklaufzeit von Anfragen und/oder Antworten auf eingestellte Jobangebote oder getätigte Kontaktanfragen des Jobanbieters.
- STUDITEMPS übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung von Arbeitskräften, vor allem nicht für die erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, weder im Verhältnis zu den Jobnachfragern, noch im Verhältnis zum Jobanbieter.
- STUDITEMPS übernimmt keine Gewähr für die Güte und Qualifikation der von dem vermittelten Jobnachfrager erbrachten Arbeitsleistung. Eine Haftung für eventuellen Arbeitsausfall, mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen.
- Unwahre bzw. unvollständige Angaben seitens der vermittelten Jobnachfrager sowie seitens der Jobanbieter gegenüber STUDITEMPS schließen eine Haftung von STUDITEMPS aus. Die Überprüfung der von dem Jobnachfrager gemachten Angaben obliegt allein dem Jobanbieter.
XIII. Geheimhaltung und Datenschutz
- STUDITEMPS verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Näheres ergibt sich aus der jederzeit unter http://www.jobmensa.biz/Datenschutz-Unternehmen im Volltext abrufbaren, einsehbaren und speicherbaren Datenschutzerklärung.
- Sämtliche Daten von Jobnachfragern sind streng vertraulich und dürfen vom Jobanbieter nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen gespeichert, verwendet, genutzt und veröffentlicht werden. Jobnachfrager dürfen nur gezielt zum Zwecke der Kandidatensuche für bestimmte Stellenangebote kontaktiert werden. STUDITEMPS behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Jobanbieters zu weiteren Daten zu blockieren und den Zugriff des Jobanbieters zu sperren.
XIV. Änderung der AGB
- Änderungen dieser AGB, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Jobanbieter mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder via E-Mail von STUDITEMPS mitgeteilt. Dem Jobanbieter steht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Jobanbieter nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Jobanbieter wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
XV. Sonstiges
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Jobanbieter und STUDITEMPS und sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform stehenden Streitigkeiten finden diese AGB sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Gerichtsstand ist, soweit der Jobanbieter Kaufmann ist, Köln.
- Erfüllungsort ist Köln.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist; dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.